Montag, 25. Juni 2012

Wer steht hinter der b2b Wirtschaftsagentur?

Der Insolvenzreport schreibt u.a. folgendes zu b2b:


Rechtsform: Personengesellschaft
Inhaber: Rainer Schumacher-König
Sitz: Johann-Sigismund-Straße 6 und Joachim Friedrichstr. 53, 10711 Berlin c/o IHT GmbH



Das Unternehmen ist weder beim Gewerbeamt, noch beim Finanzamt angemeldet und hat dem zufolge keine Gewerbegenehmigung und keine Steuernummer. Herr Schumacher-König ist laut Einwohnermeldeamt „unbekannt verzogen“. Überdies hat er beim AG Wedding eine Eidesstattliche Versicherung abgelegt und sich als vermögenslos dargestellt. Creditreform empfiehlt mit Herrn Schumacher-König keine Geschäftsbeziehung einzugehen und die Bewertung der Schufa weist seine Kreditunwürdigkeit aus.
Dem Sachkundigen fällt auf, das b2b Wirtschaftsagentur den Unternehmensverkauf auch für solche Gesellschaften verspricht, für die bereits Insolvenz besteht. Ist dies aber der Fall, dann bestimmt nur der Insolvenzverwalter was mit dem Unternehmen geschieht und nicht der Gesellschafter. Somit ist diese Aussage bewusst irreführend.
Schumacher-König ist schon seit vielen Jahren als Firmenvermittler auf den Markt. In regelmäßigen Abständen wechselt er seine Gesellschaften, bzw. ersetzt diese durch nicht weiter nachprüfbare Gebilde.
Gemeinsam ist allen Schumacher-Firmen der maßlos überzogene Text seiner Internet-Präsentation. Es werden Versprechungen gemacht, die ein Wunschbild sind.
Es mag hart klingen, trifft jedoch im Kern zu.
Beispiele:
„Die rechtliche Trennung der bisherigen Geschäftsführer oder Gesellschafter von der
angeschlagenen Gesellschaft und die Freistellung von weiteren Risiken.“

Wie kann b2b den ausgeschiedenen Gesellschafter/Geschäftsführer nach der Trennung von neuen Risiken freistellen? Für die Vergangenheit bleibt der Gesellschafter/Geschäftsführer auch nach seinem Ausscheiden in der Verantwortung. Hier wird also etwas zugesichert – weit entfernt von jeder Realität.
Zitat:
„Der Geschäftsführer/Vorstand wird abberufen und entlastet, dem zuständigen Handelsregister sofort elektronisch bekanntgemacht. Wenn unser Mandant zuhause ankommt, ist die Umschreibung im Handelsregister meistens schon erfolgt.“
Vielleicht gehört diese Erklärung zu jenen Wundern, von denen b2b spricht und womöglich selbst daran glaubt.
Wenn keine Eintragungshindernisse vorliegen, dann dauert die Austragung mindestens 4-5 Tage. Nun kann es aber sein, dass das Handelsregister bei Firmen von Herrn Schuhmacher-König eine Ausnahme macht.
Frage: Wenn alles so rechtssicher ist, so genial geplant und so profihaft abläuft – wieso soll der Verkauf des Unternehmens „Wunder“ bewirken?
Wohlweislich beugt Herr Schumacher-König vor, denn die Fälle, wo es nach dem Verkauf zu erheblichen Problemen kam, sind erschreckend. So gesehen gewinnt die Aussage an Bedeutung. Wer verkauft, wird „wahre Wunder“ erleben.
Das bundesweit nur die besten Rechtsanwälte und Steuerberater das Expertenteam unterstützen, ist nicht nur eine Lüge, sondern grenzt schlicht an Hochstapelei. Recherchen haben ergeben, dass z. B. Herr RA Frings, ein renommierter Strafverteidiger, Herrn Schuhmacher-König in verschiedenen Strafverfahren verteidigt hat. Mit der Geschäftstätigkeit des b2b-Verantwortlichen hat er nichts zu tun.
Die Referenzen, die b2b im Internetauftritt vorweist, sind frei erfunden und halten einer Nachprüfung nicht stand.
Offensichtlich hat Schumacher-König erkannt, dass er durch Insolvenzspiegel entlarvt worden ist, denn seine vollmundigen Texte wurden in jüngster Zeit auf eine banale Seite eingeschränkt. So schmückt sich b2b Wirtschaftsagentur mit Dienstleistungen Dritter, um Geschäftsverbindungen vorzutäuschen, die als reine Augenwischerei einzustufen sind.

Diesen Fakten haben wir nichts hinzuzufügen.

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