Der Insolvenzreport schreibt u.a. folgendes zu b2b:
Rechtsform: Personengesellschaft
Inhaber: Rainer Schumacher-König
Sitz: Johann-Sigismund-Straße 6 und Joachim Friedrichstr. 53, 10711 Berlin c/o IHT GmbH
Das Unternehmen ist weder beim Gewerbeamt, noch beim Finanzamt
angemeldet und hat dem zufolge keine Gewerbegenehmigung und keine
Steuernummer. Herr Schumacher-König ist laut Einwohnermeldeamt
„unbekannt verzogen“. Überdies hat er beim AG Wedding eine
Eidesstattliche Versicherung abgelegt und sich als vermögenslos
dargestellt. Creditreform empfiehlt mit Herrn Schumacher-König keine
Geschäftsbeziehung einzugehen und die Bewertung der Schufa weist seine
Kreditunwürdigkeit aus.
Dem Sachkundigen fällt auf, das b2b Wirtschaftsagentur den
Unternehmensverkauf auch für solche Gesellschaften verspricht, für die
bereits Insolvenz besteht. Ist dies aber der Fall, dann bestimmt nur der
Insolvenzverwalter was mit dem Unternehmen geschieht und nicht der
Gesellschafter. Somit ist diese Aussage bewusst irreführend.
Schumacher-König ist schon seit vielen Jahren als Firmenvermittler
auf den Markt. In regelmäßigen Abständen wechselt er seine
Gesellschaften, bzw. ersetzt diese durch nicht weiter nachprüfbare
Gebilde.
Gemeinsam ist allen Schumacher-Firmen der maßlos überzogene Text
seiner Internet-Präsentation. Es werden Versprechungen gemacht, die ein
Wunschbild sind.
Es mag hart klingen, trifft jedoch im Kern zu.
Beispiele:
„Die rechtliche Trennung der bisherigen Geschäftsführer oder Gesellschafter von der
angeschlagenen Gesellschaft und die Freistellung von weiteren Risiken.“
Wie kann b2b den ausgeschiedenen Gesellschafter/Geschäftsführer nach
der Trennung von neuen Risiken freistellen? Für die Vergangenheit bleibt
der Gesellschafter/Geschäftsführer auch nach seinem Ausscheiden in der
Verantwortung. Hier wird also etwas zugesichert – weit entfernt von
jeder Realität.
Zitat:
„Der Geschäftsführer/Vorstand wird abberufen und entlastet, dem
zuständigen Handelsregister sofort elektronisch bekanntgemacht. Wenn
unser Mandant zuhause ankommt, ist die Umschreibung im Handelsregister
meistens schon erfolgt.“
Vielleicht gehört diese Erklärung zu jenen Wundern, von denen b2b spricht und womöglich selbst daran glaubt.
Wenn keine Eintragungshindernisse vorliegen, dann dauert die
Austragung mindestens 4-5 Tage. Nun kann es aber sein, dass das
Handelsregister bei Firmen von Herrn Schuhmacher-König eine Ausnahme
macht.
Frage: Wenn alles so rechtssicher ist, so genial geplant und so
profihaft abläuft – wieso soll der Verkauf des Unternehmens „Wunder“
bewirken?
Wohlweislich beugt Herr Schumacher-König vor, denn die Fälle, wo es nach
dem Verkauf zu erheblichen Problemen kam, sind erschreckend. So gesehen
gewinnt die Aussage an Bedeutung. Wer verkauft, wird „wahre Wunder“ erleben.
Das bundesweit nur die besten Rechtsanwälte und Steuerberater das
Expertenteam unterstützen, ist nicht nur eine Lüge, sondern grenzt
schlicht an Hochstapelei. Recherchen haben ergeben, dass z. B. Herr RA
Frings, ein renommierter Strafverteidiger, Herrn Schuhmacher-König in
verschiedenen Strafverfahren verteidigt hat. Mit der Geschäftstätigkeit
des b2b-Verantwortlichen hat er nichts zu tun.
Die Referenzen, die b2b im Internetauftritt vorweist, sind frei erfunden und halten einer Nachprüfung nicht stand.
Offensichtlich hat Schumacher-König erkannt, dass er durch
Insolvenzspiegel entlarvt worden ist, denn seine vollmundigen Texte
wurden in jüngster Zeit auf eine banale Seite eingeschränkt. So schmückt
sich b2b Wirtschaftsagentur mit Dienstleistungen Dritter, um
Geschäftsverbindungen vorzutäuschen, die als reine Augenwischerei
einzustufen sind.
Diesen Fakten haben wir nichts hinzuzufügen.
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